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Ob Anlageobjekte oder eigengenuzte Immobilien; Rentabilität und Attraktivität eines verwalteten Objekts stehen im Vordergrund.

 
  Diese Tätigkeit erfordert Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Kompetenz.  
  Kompetenz, die bei der Firma Bree-Siebel gegenüber Mietern, Pächtern, Behörden, Handwerkern, Versicherungen und Banken gewährleistet ist.  
  Wir erfüllen mit unserer Tätigkeit Anforderungen im Bereich Mietvertrag nach:  
  ° BGB (Mietrecht nach BGB)  
  ° NMW (Neubau - Mietverordnung)  
  ° WKSchG (Wohnraumkündigungsschutzgesetz)  
  ° MHG (Miethöhengesetz)  
  ° ModEnG (Modernisierung - und Energieeinsparungsgesetz)  
  ° Kostenmiete  
  ° Mietwertgutachten  
  ° Nebenkosten  
  ° II BV (Zweite Berechnungsverordnung)  
  ° Einzug von Mieten und Nebenkosten  
  ° Beauftragung von Prozeßbevollmächtigten  
  ° Zustimmungsklage  
  ° Räumungsklage  
  ° Unterlassungsklage  
  ° Vollstreckung und Vollstreckungsschutz